Teilnahmebedingungen „famila 50 Jahre Jubellos“

Es gelten die folgenden Bedingungen:

1. Veranstalter

famila-Handelsmarkt Kiel GmbH & Co. KG
Alte Weide 7-13
24116 Kiel

Tel. +49 431 1696-0
E-Mail: kontakt@famila-nordost.de

2. Teilnehmende

Teilnahmeberechtigt sind Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Gewinne

In der Jubellos-Aktion werden Warengutscheine im Wert von 50 €, 25€ oder 5€, Rabatt-Coupons und Kleingewinne (Wein, Schokolade, etc.) im Wert von über 1 Mio. Euro verlost.

In dem unwahrscheinlichen Fall der Nichtverfügbarkeit des/eines Preises behält sich famila das Recht vor, diesen nach eigenem Ermessen durch einen gleichwertigen oder höherwertigen Preis zu ersetzen.

4. Wie erfolgt die Teilnahme?

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist freiwillig. Der Aktionszeitrum beginnt am 2.4.2024. Die Abgabe eines Loses an die Kundin oder den Kunden erfolgt durch das Kassenpersonal des teilnehmenden famila-Marktes freiwillig und nur so lange der Vorrat reicht. Alle Kundinnen und Kunden, die für mindestens 50 Euro bei famila einkaufen, erhalten ein Jubellos. Es wird jeweils nur ein Los pro Einkauf ausgegeben. Die Lose sind nicht frei verkäuflich, es entsteht keine Teilnahmegebühr.

5. Gewinnermittlung

Durch das Freirubbeln des dafür vorgesehenen Feldes auf der Vorderseite des Loses wird ersichtlich, ob dieses Los einen Gewinn beinhaltet oder nicht. Im Falle des Gewinns erscheint ein Text wie „50 Euro Geschenkgutschein:“ oder „10% auf Ihren nächsten Einkauf“. Ansonsten erscheint ein Text wie „Leider nicht gewonnen“.

6. Gewinnübermittlung

Der tatsächliche Inhaber des Loses ist berechtigt, den vom Veranstalter auf dem „Jubellos“ ausgelobten Gewinn bis zum 30.4.2024 einzulösen. Der Gewinn lässt sich nicht anwenden auf Rooms by Depot-Artikel, iTunes-,Telefon- und Geschenkkarten, Tabakwaren, Zeitschriften, Bücher, Pfand, Ticketverkauf (CTS), Busfahrkarten sowie Tchibo-Artikel.
Pro Einkauf ist jeweils nur ein Jubellos einlösbar.

7. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmerinnen oder Teilnehmer, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen, bei denen der Verdacht auf Manipulation besteht oder die in sonstiger Weise gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, ohne Angabe von Gründen von der Teilnahme auszuschließen.

Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, können Gewinne nachträglich aberkannt oder bereits ausbezahlte bzw. ausgelieferte Gewinne zurückgefordert werden.

Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, den Teilnehmerinnen oder Teilnehmer bei Verdacht eines Ausschlussgrundes zur Stellungnahme aufzufordern. Unterbleibt die Stellungnahme innerhalb der vom Veranstalter gesetzten Frist, behält sich der Veranstalter vor, die Teilnehmerin oder Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.

8. Keine Gewinnübermittlung

Sollte die Gewinnübermittlung an den Gewinner nicht möglich sein (z.B. da der Gewinnanspruch aufgrund der Teilnahmebedingungen entfallen ist oder der Gewinner den Gewinn nicht annimmt), bleibt es dem Veranstalter nach eigenem Ermessen überlassen zu entscheiden, wie mit dem Gewinn verfahren wird.

9. Haftung

(1) Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die Veranstalterin bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Auf Schadensersatz haftet die Veranstalterin – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten auch zugunsten der Mitarbeiter der Veranstalterin sowie zugunsten von Subunternehmern, Lieferanten und allen weiteren Hilfspersonen der Veranstalterin einschließlich deren Personals, soweit diese direkt oder indirekt mit der Erfüllung dieses Vertrags befasst sind.

(4) Die Veranstalterin haftet insoweit weder für unmittelbare noch mittelbare Schäden wie entgangenen Gewinn, entgangenes Geschäft, anfallende Kosten und Auslagen – unabhängig davon, ob solche Schäden bereits bei der Anmeldung zu diesem Gewinnspiel absehbar waren oder nicht.

10. Änderung/Einstellung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel im Fall unvorhergesehener Umstände zu ändern oder einzustellen. Er ist insbesondere berechtigt, das Gewinnspiel einzustellen, abzubrechen oder auszusetzen, wenn

ein versuchter Missbrauch durch Manipulation vorliegt oder
eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr sichergestellt ist, dies insbesondere beim Ausfall von Hard- oder Software, bei Programmfehlern, Computerviren oder bei nicht autorisierten Eingriffen von Dritten sowie mechanischen, technischen oder rechtlichen Problemen oder in Fällen höherer Gewalt

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Klausel dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

12. Übertragung, Barauszahlung, Rechtsweg

Eine Barauszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Eventuelle Gewinnansprüche sind nicht übertragbar. Das Los allein legitimiert den Gewinner. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.